Welche Präventionskurse von den Kassen getragen werden

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Gesundheit ist das höchste Gut und dieses gilt es zu schützen. Das erkennen zunehmend mehr auch die Verbraucher. Sie nutzen verschiedene Gesundheitskurse und Präventionsangebote, doch nicht alleine die Wirkungen auf die eigene Gesundheit sind dabei entscheidend, sondern ebenso die Frage, ob die Kasse die Kosten übernimmt.

Was zahlt die Kasse?

Welche Präventionskurse von den Kassen getragen werden

Auf diese Frage gibt es jedoch keine allgemeingültige Antwort. Jede Kasse entscheidet letzten Endes selbst, ob und welche Kurse sie fördert. Deshalb müssen Verbraucher unbedingt vor Beginn des Kurses bei ihrer zuständigen Kasse nachfragen. Grundsätzlich werden Gesundheitskurse aus vier Kategorien von den Kassen gefördert: Kurse zur richtigen Bewegung, zur gesunden Ernährung, zur Entspannung und Stressbewältigung, sowie zum Verzicht auf Suchtmittel.

Einige Kassen bieten eigene Kurse an, die werden dann meist zu 100 Prozent gefördert, so dass die Teilnahme für die Patienten kostenfrei ist. Aus Kostengründen nimmt aber auch in diesem Bereich das Outsourcing zu. Deshalb müssen Verbraucher zunehmend häufiger auf Fitness-Studios in der Nähe oder auf Wellnesshotels zurückgreifen. Hier wird zwar oft versprochen, dass alle Kriterien für die Kassen erfüllt werden, doch nachprüfen kann das niemand.

Gut ist es deshalb, wenn Patienten sich über die wichtigsten Kriterien informieren, die Angebote zur Prävention aus Sicht der Kassen erfüllen müssen. So muss der Kurs zwingend ein bestimmtes Ziel verfolgen und zeitlich begrenzt sein. Dabei liegt die zeitliche Begrenzung zwischen acht und zwölf Wochen, wobei der Kurs wöchentlich stattfinden muss. Für Berufstätige sind auch Kompaktkurse möglich.

Pro Jahr werden pro Patient maximal zwei Kurse gefördert. Im folgenden Jahr kann ein Kurs, der zum gleichen Thema wie im Vorjahr absolviert wird, nicht noch einmal gefördert werden. Außerdem müssen Versicherte eine Teilnahmebescheinigung bei der Kasse abliefern, damit diese die Kosten übernimmt. Dabei sollte jede Stunde einzeln bescheinigt werden, andernfalls kann die Kasse ihre Entscheidung im Nachhinein noch revidieren.

In der Regel werden bis zu 80 Prozent der Kurskosten bezahlt. Allerdings sollten sich Patienten dafür im Vorfeld genau informieren, denn die Kostenerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.


Britta Lutz | 02.07.12 | Newsletter abonnieren

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