Jeder gesetzlich Versicherte hat ein Anrecht auf Zuschüsse seiner Krankenkasse für den Wellness-Urlaub. Insbesondere Präventiv-Reisen werden stark gefördert. Dann kann eine komplette Woche Urlaub im Wellnesshotel und sämtlichen Anwendungen bereits für den kleinen Geldbeutel erschwinglich werden.
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Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen kann sich ein Jeder holen. Seit 2000 fällt nämlich die Gesundheitsvorsorge in den Aufgabenbereich der Kassen. Allerdings zahlen sie nicht für Unterkunft und Verpflegung, wohl aber für die präventiven Maßnahmen und Kurse. Hierzu zählen Nordic Walking, Qi Gong, Massagen und vieles mehr. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass sich Anbieter an die Richtlinien des „Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen“ halten. Dort wird beispielsweise geregelt, dass die Kurse ausschließlich von gut ausgebildeten Fachkräften und Physiotherapeuten durchgeführt werden dürfen.
Auch aktuelle Studien belegen den Trend zu mehr Wellness im Urlaub. So geht man davon aus, dass die Anzahl der Wellness-Reisen sich bis zum Jahr 2020 auf 3,3 Millionen steigern wird. Derzeit werden 1,7 Millionen Wellness-Reisen gebucht. Bereits in den Jahren 2006 und 2007 zeigte sich dieser Trend, damals wurden 5,3 Millionen Wellness- und 3 Millionen Sport-Reisen unternommen.
Der Vorteil der Präventions-Kurse liegt darin, dass die Urlauber in entspannter Umgebung lernen, wie sie etwas für ihre Gesundheit tun können. Viele der erlernten Dinge können auch im Alltag umgesetzt werden. Ebenfalls unterstützen die Kassen Angebote direkt vor Ort, allerdings fehlt hier oft die Zeit, solche Angebote in den stressigen Alltag zu integrieren.
Die Zuschüsse von der Krankenkasse kann man dabei auf unterschiedliche Art erhalten. Möglich ist es beispielsweise, sich direkt an die Kasse zu wenden, die mitunter eigene Reisen anbietet. Dann wird der Zuschuss direkt vom Reisepreis abgezogen. Bei Drittanbietern werden Gesundheitsreisen speziell gekennzeichnet, doch sollten sich die Versicherten vor der Buchung mit der Kasse auseinandersetzen, ob sie sich an den Kosten wirklich beteiligt. Das Geld erhalten die Patienten dann nach dem Urlaub, sie müssen dafür eine Teilnahmebescheinigung an den einzelnen Kursen vorlegen. Mindestens 80 Prozent der Kurse müssen besucht worden sein.
Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich jedoch, je nach Kasse. Regelmäßig werden 75 Euro pro Kurs oder 150 Euro pro Reise und Jahr gezahlt. Einige Kassen geben auch bis zu 200 Euro dazu. Sinnvoll ist es, sich für mindestens zwei Kurse zu entscheiden, sie können aus den Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung stammen, um den höchstmöglichen Zuschuss der Kassen zu nutzen.
Britta Lutz | 16.03.10 | Newsletter abonnieren
Tags: Wellness, Präventiv-Maßnahmen, gesetzliche Krankenkassen, Zuschüsse, Kurse, Physiotherapeuten
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