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Abgabe an den Weinfonds nicht verfassungswidrig
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Winzer müssen Weinfonds-Abgabe leisten
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Ein Winzer von der Mosel hatte kürzlich gegen die Abgabe an den Weinfonds in Deutschland Klage erhoben. Doch die Klage wurde von den Richtern abgewiesen.

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_Abgabe an den Weinfonds nicht verfassungswidrig

Damit ist klar, dass deutsche Winzer den Deutschen Weinfonds, kurz DWF, unterstützen müssen. Der Weinfonds setzt sich für das gemeinsame Marketing der deutschen Winzer im In- und Ausland ein. Da diese Werbemaßnahmen mit Kosten verbunden sind, sollen sich die Winzer mit einer Abgabe an den Weinfonds daran beteiligen.

Die Organisation selbst sieht das Urteil positiv, da damit unterstrichen werde, dass deutsche Winzer schlagkräftige Werbung benötigen. Die vielen Einzelmaßnahmen, die die Winzer selbst unternehmen, sind laut DWF nicht geeignet, um genügend Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen oder sich insbesondere international gegen die harte Konkurrenz durchzusetzen.

Auch würde der hart umkämpfte Weinmarkt nur mit einer gemeinsamen Werbeaktion erobert werden können, wie bereits auf dem Pfälzer Weinbautag berichtet wurde. Winzer müssen sich also zukünftig damit abfinden, die Abgabe an den DWF zu zahlen und hoffen, dass dieser ausreichend die Werbetrommel rühren kann, damit sich die Abgabe rechnet.


Britta Lutz | 02.02.10 | Newsletter abonnieren

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