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Diese Wellnessanwendungen muss die Kasse zahlen
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Welche Ansprüche Versicherte haben
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Die gesetzliche Krankenkasse genießt spätestens seit der Gesundheitsreform keinen allzu guten Ruf mehr. Viele Leistungen werden verweigert. Dennoch gibt es gerade im Bereich alternative Medizin mittlerweile auch zahlreiche Anwendungen, die von den Kassen übernommen werden. Welche das sind, stellen wir hier vor.

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_Diese Wellnessanwendungen muss die Kasse zahlen

Zunächst einmal ist dabei die Akupunktur zu nennen. Sie wird immer dann übernommen, wenn chronische Schmerzen an der Lendenwirbelsäule oder auch im Kniebereich vorliegen. Ebenfalls wichtiger Bestandteil der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Gesundheitsvorsorge. Dabei sollen die Kassen ihre Versicherten unterstützen, einen Weg zu einem gesünderen Leben zu finden. Insbesondere Angebote im Bereich Prävention werden deshalb genauso von den Kassen übernommen. Damit sollen Krankheiten vermieden werden, die zu zusätzlichen Kosten für die Kassen führen würden.

Ebenfalls sind verschiedene Heilmittel, zu denen sogar Bäder und Massagen gehören, erstattungsfähig. Allerdings müssen sich gesetzlich Versicherte mit zehn Prozent der Kosten beteiligen. Zudem müssen diese Heilmittel ärztlich verschrieben werden. Außerdem werden zehn Euro pro Verschreibung fällig. Stationäre Kuren werden ebenfalls von der Kasse übernommen, sofern sie vom Arzt verordnet sind und die Kosten nicht von der Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung getragen werden.


Britta Lutz | 14.03.11 | Newsletter abonnieren

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